Mitgliedschaft
Aufnahmekriterien
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Für Praxen, Schulen, Pflegefachpersonen und Fachhandel für Beratung und Verkauf von Fusspflegeartikel, Massagen, Wellness und Kosmetik.
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Praxen und Schulen
Für die Qualifikation im Bereich Fusspflege ist eine Ausbildung von mindestens 100 Stunden erforderlich. Diese setzt sich idealerweise aus ca. 70 Stunden Praxis und 30 Stunden Theorie zusammen. Fehlende Stunden können durch gezielte Weiterbildungen ergänzt und nachgeholt werden, um den Anforderungen gerecht zu werden.
Pflegefachpersonen
Auch für Pflegefachpersonen ist eine Mindestausbildung von 100 Stunden vorgeschrieben, ebenfalls mit einem Verhältnis von etwa 70 Stunden Praxis und 30 Stunden Theorie.
Pflegefachpersonen, die Fusspflege in Spitälern, Pflegeheimen oder im Spitex-Bereich durchführen und noch nicht über die erforderlichen Ausbildungsstunden verfügen, können teilweise angerechnete Ausbildungszeiten aus dem Pflegebereich geltend machen. Die genaue Anrechnung erfolgt individuell und wird im Einzelfall geprüft.
Fachhandel für Beratung und Verkauf
Fachhändler, die Fusspflegeartikel sowie Produkte aus den Bereichen Massage, Wellness, Kosmetik und Hygiene vertreiben, müssen sich offiziell beim BVFS anmelden. Hierfür ist das offizielle Anmeldeformular für den Fachhandel zu verwenden. Mit der Anmeldung bestätigen Fachhändler, dass sie die notwendigen und vorgeschriebenen Produkte für Fusspflege, Massage, Wellness, Kosmetik und Hygiene vorrätig und verfügbar haben.
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Mitglieder des Verbandes können natürliche Personen, juristische Personen sowie Personengesellschaften sein.
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Aktivmitglieder
Aktivmitglieder des Verbandes sind Personen oder Institutionen, die aktuell oder früher im Bereich der Fusspflege tätig waren. Dazu zählen:
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Fusspflegepraxen
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Fusspflegeschulen
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Kosmetikerinnen und kosmetische Fachschulen
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Pflegefachpersonen, die in Spitälern, Pflegeheimen oder im Spitex-Bereich Fusspflege ausüben
Auch der Fachhandel, der in Beratung und Verkauf von Fusspflegeartikeln, Massage-, Wellness- und Kosmetikprodukten tätig ist, wird herzlich als Aktivmitglied aufgenommen.
Aktivmitglieder geniessen volles Stimm- und Wahlrecht und sind berechtigt, in den Vorstand gewählt zu werden.
Für Aktivmitglieder mit Praxis, Fusspflegeschule oder Pflegefachpersonen gelten verbindliche Standards hinsichtlich Hygiene und Ausbildung. Diese Standards sind in einem separaten Reglement festgehalten und verpflichtend einzuhalten.
Passivmitglieder
Passivmitglieder sind Personen, die die Ziele und Anliegen des Verbandes unterstützen möchten, jedoch kein Stimm- oder Wahlrecht besitzen.
Aufnahmeverfahren
Anträge auf Mitgliedschaft sind schriftlich an den Vorstand zu richten. Die Aufnahme erfolgt nach Prüfung und Entscheidung durch den Vorstand.
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