Aufnahmekriterien
​Für Praxen, Schulen, Pflegefachpersonen und Fachhandel für Beratung und Verkauf von Fusspflegeartikel, Massagen, Wellness und Kosmetik.
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Praxen und Schulen
Für die Qualifikation im Bereich Fusspflege ist eine Ausbildung von mindestens 100 Stunden erforderlich. Diese setzt sich idealerweise aus ca. 70 Stunden Praxis und 30 Stunden Theorie zusammen. Fehlende Stunden können durch gezielte Weiterbildungen ergänzt und nachgeholt werden, um den Anforderungen gerecht zu werden.
Pflegefachpersonen
Auch für Pflegefachpersonen ist eine Mindestausbildung von 100 Stunden vorgeschrieben, ebenfalls mit einem Verhältnis von etwa 70 Stunden Praxis und 30 Stunden Theorie.
Pflegefachpersonen, die Fusspflege in Spitälern, Pflegeheimen oder im Spitex-Bereich durchführen und noch nicht über die erforderlichen Ausbildungsstunden verfügen, können teilweise angerechnete Ausbildungszeiten aus dem Pflegebereich geltend machen. Die genaue Anrechnung erfolgt individuell und wird im Einzelfall geprüft.
Fachhandel für Beratung und Verkauf
Fachhändler, die Fusspflegeartikel sowie Produkte aus den Bereichen Massage, Wellness, Kosmetik und Hygiene vertreiben, müssen sich offiziell beim BVFS anmelden. Hierfür ist das offizielle Anmeldeformular für den Fachhandel zu verwenden. Mit der Anmeldung bestätigen Fachhändler, dass sie die notwendigen und vorgeschriebenen Produkte für Fusspflege, Massage, Wellness, Kosmetik und Hygiene vorrätig und verfügbar haben.​​​​​​​​